Prüfung und Wartung von Brandschutztüren
Jeder Betreiber ist zur mindestens jährlichen Prüfung der Brandschutztüren und -tore verpflichtet sofern nicht eine kürzere Frist zur Prüfung der Brandschutzvorrichtungen im entsprechenden Zulassungsbescheid festgeschrieben und zu berücksichtigen ist. Diese Prüfungen und Wartungen dürfen nur von einer befähigten zertifizierten Fachkraft ausgeführt werden.
Das Ergebnis der Prüfung dieser Brandschutzvorrichtungen wird in einem datierten und ausführlichen Prüfprotokoll festgehalten und dient als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.
Instandhaltungspflicht von Feststellanlagen
Die neue deutsche Anwendungsnorm (DIN 14677 – Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen) regelt seit 1. März 2011 die Instandhaltung und insbesondere die regelmäßige Prüfung und Wartung von Feststellanlagen.
Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und regelmäßig lt. Zulassungsbescheid der einzelnen Anlage auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, einmal pro Jahr eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Pflicht des Betreibers ist es, eine zertifizierte Fachkraft mit der Wartung der Feststellanlage zu beauftragen. Art und Umfang der Wartung sind aufzuzeichnen und der Dokumentation der Anlage hinzuzufügen.
Instandhaltungsdokumentation
Ebenso ist die Archivierung der normgerechten Instandhaltungsdokumentation gemäß Anhang B der DIN 14677 Pflicht. In dieser Dokumentation müssen enthalten sein:
- die Beschreibung der Lage der Feststellanlage im Gebäude
- das Abnahmeprotokoll
- eine bauaufsichtliche Zulassung
- die Wartungsanleitung
- Umfang, Zeitpunkt und Ergebnis der Instandhaltungsmaßnahmen
Die Dokumentation muss aufbewahrt werden und ist auf Verlangen vorzulegen.
Außerdem regelt die neue Norm die maximalen Betriebszeiten der Raucherkennungselemente:
Melder ohne Auslöseschwellennachführung sind nach fünf Jahren, Melder mit Verschmutzungsanzeige und Auslöseschwellennachführung nach spätestens acht Jahren auszutauschen. Diese Norm ist inzwischen in die neuersten Zulassungen des DIBt für Feststellanlagen eingeflossen, sodass ihre Anwendung nun rechtlich verpflichtend ist.
Prüfung und Wartung
Um den gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden, übernimmt die REGATEC-Inspektionen, Wartung & Service GmbH die erforderlichen Prüfungen und Wartungen. Diese verantwortungsvolle Tätigkeit wird von unseren speziell ausgebildeten Mitarbeitern für Sie durchgeführt.