Prüfpflicht für Leitern und Tritte
Laut Betriebssicherheitsverordnung trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen und somit auch für die Sicherheit seiner Mitarbeiter und der eingelagerten Waren.
Gemäß BetrSichV §3 (3) nach DGUV I 208-016 besteht eine jährliche Prüfpflicht für:
- Leitern
- Tritte
Um den gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden, übernimmt die REGATEC-Inspektionen, Wartung & Service GmbH die erforderlichen Prüfungen. Diese verantwortungsvolle Tätigkeit wird von unseren speziell ausgebildeten Mitarbeitern für Sie durchgeführt.
Inspektionsprotokoll
Im Anschluss an die Inspektion erhalten Sie ein detailliertes Inspektionsprotokoll. Die geprüften Leitern und Tritte werden mit Prüfplaketten versehen.
Inhalt des Prüfprotokolls
- Mängelauflistung
- Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden
- Empfehlungen
Auf Wunsch erstellen wir ein Angebot für erforderliche Instandsetzungsarbeiten durch unser Partnerunternehmen REGATEC-Lagersystembau GmbH.