Prüfpflicht für Löschwasserbarrieren
und Auffangwannen
Laut Betriebssicherheitsverordnung trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen und somit auch für die Sicherheit seiner Mitarbeiter und der eingelagerten Waren.
Nach den Richtlinien des WHG, VDS-2564-1-01 und BGR 232 gehören zu den prüfpflichtigen Einrichtungen u.a.:
- Löschwasserbarrieren
- Auffangwannen
Um den gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden, übernimmt die REGATEC-Inspektionen, Wartung & Service GmbH die erforderlichen Prüfungen. Diese verantwortungsvolle Tätigkeit wird von unseren speziell ausgebildeten Mitarbeitern für Sie durchgeführt.
Inspektionsprotokoll
Im Anschluss an die Inspektion erhalten Sie ein detailliertes Inspektionsprotokoll. Die geprüften Löschwasserbarrieren und Auffangwannen werden mit Prüfplaketten versehen.
Inhalt des Prüfprotokolls
- Mängelauflistung
- Kennzeichnung beschädigter Bauteileund Beurteilung der Schäden
- Empfehlungen
Auf Wunsch erstellen wir ein Angebot für erforderliche Instandsetzungsarbeiten durch unser Partnerunternehmen REGATEC-Lagersystembau GmbH.