Prüfpflicht für Regalsysteme
Laut Betriebssicherheitsverordnung trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen und somit auch für die Sicherheit seiner Mitarbeiter und der eingelagerten Waren.
Die Kontrolle von Lagersystemen und Lagereinrichtungen muss nach der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 234 mindestens alle 12 Monate durch einen zertifizierten Inspekteur durchgeführt werden. Der Ablauf der Kontrollen ist in der europäischen Norm DIN EN 15635 festgelegt. Nach § 10 der BetrSichV müssen Lagereinrichtungen bzw. Regale von befähigten Personen geprüft werden.
Grundsätzlich sind alle Regalsysteme – statische wie dynamische – prüfpflichtig.
Dazu gehören u.a.
- Fachbodenregale
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Durchfahrregale
- Durchlaufregale
- Mehrgeschosseinrichtungen
Um den gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden, übernimmt die REGATEC-Inspektionen, Wartung & Service GmbH die erforderlichen Prüfungen. Diese verantwortungsvolle Tätigkeit wird von unseren speziell ausgebildeten Mitarbeitern für Sie durchgeführt.
Die Inspektion der jeweiligen Anlage kann bei laufendem Betrieb von der Bodenebene aus durchgeführt werden.
Inspektionsprotokoll
Im Anschluss an die Inspektion erhalten Sie ein detailliertes Inspektionsprotokoll. Die geprüften Lagereinrichtungen werden mit Prüfplaketten versehen.
Inhalt des Prüfprotokolls:
- Mängelauflistung
- Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden
- Empfehlungen
Auf Wunsch erstellen wir ein Angebot für erforderliche Instandsetzungsarbeiten durch unser Partnerunternehmen REGATEC-Lagersystembau GmbH.