Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Wir gehen davon aus, dass es sich bei unseren Kunden um Kaufleute im Sinne des HGB handelt, oder dass sie sich als solche behandelt wissen wollen.
Bei den nachfolgenden Geschäftsbedingungen haben wir uns auf die für Sie und uns wichtigsten Punkte beschränkt. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für die Annahme des Vertrages, einschließlich des Leistungsumfangs, ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind insbesondere nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Alle weiteren Vereinbarungen, auch mündliche Abreden, werden erst durch eine schriftliche Bestätigung rechtswirksam.
3. Preise
Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten allein die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Unsere Preise verstehen sich ab Werk einschließlich Verpackung und Verladung, ausschließlich Rollgeld und Montage. Statische Berechnungen werden auf Verlangen des Bestellers / Käufers nur gegen besondere Vergütung abgegeben.
4. Verpackung
Die Verpackung erfolgt produkt-und auftragsbezogen günstigst nach unserem Ermessen.Dabei bemühen wir uns, aufwendige Verpackung zwecks Vermeidung von Transportschäden durch den Einsatz geeigneter Frachtführer zu reduzieren.
5. Lieferzeit
Unsere Lieferzeiten stellen unverbindliche Zeitrichtwerte dar und sie besagen die Leistungsausführung innerhalb dieser Fristen, wobei durchaus auch kurzfristigere Lieferungen erfolgen können. Sie gelten ab Lieferort.
Sofern ein ausdrücklicher Fixtermin von uns schriftlich bestätigt wurde, gilt dieser für uns selbstverständlich verbindlich, soweit Ereignisse höherer Gewalt dieses nicht beeinträchtigen.
Im übrigen gilt die Lieferfrist als eingehalten, sobald die Ware dem Frachtführer übergeben wurde.
6. Transport und Gefahrenübergang
Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Bitte prüfen Sie die Ware beim Empfang auf ihre Vollständigkeit und Unversehrtheit. Liegt ein Transportschaden vor, verhalten Sie sich bitte gemäß dem der Sendung beiliegenden Merkblatt.
Der Gefahrübergang erfolgt mit der Warenannahme. Transportschäden sind in jedem Fall (auch bei verdeckten Schäden) innerhalb von vier Werktagen zu melden.
7. Zahlung
Unsere Forderungen bitten wir innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu begleichen. Nach Ablauf von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung befindet sich der Käufer mit der Kaufpreiszahlung automatisch gemäß der gesetzlichen Regelung in Verzung, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
Bei grösseren Aufträgen behalten wir uns vor, Teilzahlungen zu vereinbaren, z.B. 1/3 bei Erhalt der Auftragsbestätigung/ Vorausrechnung und 2/3 innerhalb der vorstehend genannten Fristen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
8. Montage
Die Lieferung unserer Regale erfolgt in zerlegtem Zustand, wobei wir jeder Sendung eine Aufbau-und Betriebsanleitung beifügen. Die Montage bitten wir unter strikter Beachtung aller Details, z.B. Eckplattenanzahl/-anordnung, Anzahl und Anordnung der Aussteifungstraversen, Diagonalstreben etc. auszuführen und gleichermassen die Sicherheitsbestimmungen nach BGR 234 zu beachten.
Soweit erforderlich (Fachbodenbelastung mehr als 200 kg Feldlasten mehr als 1000 kg), fügen wir unseren Regallieferungen auch Belastungs-Kennzeichnungsschilder bei.
Soweit wir zur Montage verpflichtet sind, erfolgt die Montage ausschließlich nach unseren anliegenden Montagebedingungen. Wir sind berechtigt, damit Subunternehmer zu beauftragen. Die Abrechnung hierfür erfolgt auftragsbezogen und wenn nötig separat, wobei diese Kosten sofort nach Erhalt der Rechnung netto zahlbar sind. Für den Verzug gilt Nr. 7 Satz 2.
9. Eigentumsvorbehalt
Wie allgemein üblich, erfolgt jede Lieferung unter folgendem Eigentumsvorbehalt:
Erst mit Erfüllung unserer gegenwärtigen oder künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum Im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs sind Sie berechtigt, Vorbehaltsware zu verarbeiten oder zu veräußern, solange Sie nicht mit der Kaufpreiszahlung in Verzug sind. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Aus dem Weiterverkauf entstehende Forderungen, die Sie -vorbehaltlich unseres Widerrufs -selbst einziehen können, werden damit sicherheitshalber an uns abgetreten. Sollten Sie die Vorbehaltsware verarbeiten, umbilden oder veräußern, so geschieht dieses stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Bei Verbindungen mit anderen Waren geht das Miteigentum wertanteilig auf uns über. Übersteigt der Wert unserer Vorbehaltsware die Forderung um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten frei.
10. Mängel und Gewährleistung
Offensichtliche Mängel (keine Transportschäden) sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, versteckte Mängel ebenfalls unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigtem Mangel bieten wir nach unserer Wahl kostenlose Nachbesserung, Minderung oder Rückabwicklung des Vertrages. Hierfür steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. auf dem Fehlen der ausdrücklich, schriftlich erfolgten Zusicherung von Eigenschaften. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit der Entgegennahme der Ware.
11. Umtausch u. Warenrückgabe
Stimmen wir einem von Ihnen gewünschten Umtausch bzw. einer Warenrückgabe (Sonderanfertigungen jeglicher Art ausgeschlossen), auf die kein Rechtsanspruch besteht, zu, haben Sie die gesamten daraus entstehenden Kosten zu tragen. Weitere Voraussetzung ist stets der einwandfreie Zustand der auf Ihr Risiko zurückgesandten Ware. Für vereinbarte Warenrücknahmen vergüten wir lediglich 80 % des Kaufpreises. Für Ersatzlieferungen auf unsere Veranlassung, übernehmen wir die Kosten.
12. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Delikt sowie aufgrund von Nebenpflichtverletzungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Tecklenburg
Sollten wir wider Erwarten unterschiedlicher Rechtsauffassung sein, gilt für alle aus den Vertragsverhäftnissen mit Kaufleuten i.S des HGB entstehenden Rechtsstreitigkeiten als Gerichtsstand Steinfurt.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Recht findet keine Anwendung.
14. Datenschutz
Um den ordnungsgemäßen kaufmännischen Ablauf zu gewährleisten, werden in unserer EDV personen-und firmenbezogene Daten unserer Kunden gespeichert und so verarbeitet.
15. Güteschutz
Die Besteller und Betreiber von gütegesicherten Lagerregalen und Regalanlagen sind verpflichtet, Beauftragten des zuständigen Materialprüfungsamtes jederzeit Zutritt zu denAufstellungsorten zu gewähren und eine Überprüfung der Qualität zuzulassen. Die etwaige Prüfung erfolgt im Rahmen der Güteschutzgewährung und ist für den Abnehmer bzw. Versender kostenlos.
16. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand 10/2020